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   FG Niedersachsen, 30.09.2002 - 2 K 707/00   

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https://dejure.org/2002,9260
FG Niedersachsen, 30.09.2002 - 2 K 707/00 (https://dejure.org/2002,9260)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.09.2002 - 2 K 707/00 (https://dejure.org/2002,9260)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. September 2002 - 2 K 707/00 (https://dejure.org/2002,9260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
    1 v.H.-Regelung; Taxi - 1 v.H.-Regelung auch bei Taxifahrzeug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1 v.H.-Regelung auch bei Taxifahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines Anscheinsbeweises dafür, dass betriebliche Fahrzeuge - insbesondere Taxifahrzeuge - auch privat genutzt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.09.2002 - 2 K 707/00
    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass betriebliche Fahrzeuge auch privat genutzt werden (BFH-Urteil vom 14. Mai 1999, VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330).
  • FG München, 05.08.2009 - 1 K 4556/06

    Erfassung eines Privatanteils für die betriebliche Nutzung eines Fahrzeug bei

    Da der Kläger für keines seiner Fahrzeuge ein Fahrtenbuch geführt hat, hat das FA zutreffend im Rahmen der dadurch gebotenen Schätzung auf die typisierende Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zurückgegriffen (ebenso für Taxifahrzeuge das Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 30. September 2002 2 K 707/00, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2003, 780).
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